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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jena4you (Uta Lörzer)

1) Leistungsbeschreibung

Für die gebuchte Führung gelten die Angaben wie im Angebot benannt.

2) Wirksamkeit der AGB

Der Auftraggeber (Besteller) erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluß erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB des Gästeführers.

3) Änderung, Ergänzung, Nebenabreden der Leistung

Verbindliche Buchungen müssen schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Art und Umfang der gebuchten Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabsprachen sind schriftlich zu fixieren. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt. Die Führungsdauer ist ein ungefährer Wert und beruht auf den Erfahrungen des Auftragnehmers. Je nach Gruppengröße und anderen Umständen sind Abweichungen möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlußterminen u.ä. zu berücksichtigen.

4) Busrundfahrten

Wenn die Gruppe mit eigenem Bus anreist, ist durch den Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, daß für den Auftragnehmer ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie eine funktionierende Mikrofonanlage vorhanden sind. Ohne Anschnallmöglichkeit kann der Auftragnehmer die Durchführung der Stadtrundfahrt verweigern. Bei nicht funktionierender Mikrofonanlage können keine Erläuterungen gegeben werden. In beiden Fällen bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.

5) Besonderheiten beim Betreten von Liegenschaften Dritter

Es kann trotz anderslautender Auftragserteilung möglich sein, daß Liegenschaften Dritter aufgrund von internen Veranstaltungen, Baumaßnahmen oder anderen durch den Auftragnehmer nicht zu beeinflussenden Umständen kurzfristig nicht betreten werden können. Das ändert nichts am vereinbarten Honorar.

6) Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25 Personen. Bei Überschreitung dieser Gruppengröße soll ein zweiter Gästeführer beauftragt werden. Bei geringer Überschreitung wird ein Aufschlag zum vereinbarten Honorar berechnet. Die Höhe wird im Angebot benannt.

Wenn für einzelne Sehenswürdigkeiten nur kleinere Gruppengrößen möglich sind, wird darauf im Angebot hingewiesen.

7) Honorar

Die Höhe des jeweiligen Honorars wird im Angebot benannt. Die Honorare gelten grundsätzlich für zusammenhängende Führungen. Für vom Auftraggeber eingeplante Pausen wird ein Aufschlag berechnet, der im Angebot benannt wird.

Die Honorare enthalten keine Umsatzsteuer, da der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG ist.

8) Zahlung

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar, in vollem Umfang und in Euro. Der Auftraggeber erhält dafür eine Rechnung im Sinne von §14 UStG. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich die Bezahlung per Überweisung, wird ein Aufschlag in Höhe von 5€ erhoben. Dieser entfällt bei Vorabüberweisung mit Zahlungseingang spätestens am Führungstag.

9) Eintrittsentgelte und andere externe Kosten

Anfallende Eintrittsentgelte sind vom Auftraggeber selbst zu tragen und nicht Bestandteil des Honorars.

Externe Zusatzleistungen werden grundsätzlich nur mit schriftlichem Auftrag durch den Auftraggeber, in dessen Namen und auf dessen Rechnung gebucht.

10) Wartezeit

Verspätungen sind dem Gästeführer unter dessen Mobilfunknummer schnellstmöglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Muß infolge der Verspätung des Auftraggebers der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch das vereinbarte Honorar zu entrichten. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten kann der Auftragnehmer von der Erbringung der Leistung zurücktreten. Der volle Honoraranspruch bleibt hiervon unberührt.

Bei Verspätung des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führungszeit oder Reduzierung des Honorars. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Wird vor Ort eine Verlängerung der Führungszeit vereinbart, werden dafür zusätzlich 25€ pro angefangener halber Stunde berechnet.

11) Rücktritt durch den Auftragnehmer

Sofern aufgrund zwingender Gründe ein anderer Gästeführer die vereinbarte Führung zu den vereinbarten Konditionen durchführen muß, wird der Auftraggeber darüber unverzüglich informiert und auf seine Rechte nach §309 Nr. 10 b BGB verwiesen.

Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beinträchtig oder unmöglich gemacht, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12) Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Rücktritt durch den Auftraggeber muß telefonisch oder schriftlich erfolgen und wird erst mit der Bestätigung per E-Mail durch den Gästeführer wirksam. Es gelten folgende Stornierungsfristen:

Stornierung bis 72 Stunden vor Führungsbeginn: kostenfrei

Stornierung bis 24 Stunden vor Führungsbeginn: 50% des Honorars

Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Führungsbeginn: 90% des Honorars.

Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus nicht durch den Auftragnehmer zu verantwortenden Gründen nicht oder nicht vollständig wahr, ist das Honorar in voller Höhe fällig.

Für im Namen des Auftraggebers gebuchte externe Leistungen können andere Stornierungsfristen gelten. Da für externe Leistungen das Vertragsverhältnis grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem externen Dienstleister/Anbieter zustande kommt, ist der Auftraggeber selbst für dessen Stornierung zuständig.

13) Urheberrecht

Mitschnitte der Führung (Film- oder Tonaufnahmen), auch teilweise, sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftragnehmer gestattet.

Jegliche Veröffentlichung von Bildern, Film- oder Tonaufnahmen ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer gestattet.

Ausgegebenes Bild- oder Textmaterial darf ohne Genehmigung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

14) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Auftrages mitzuwirken, insbesondere durch Hinweis auf Besonderheiten des Gruppenprofils bereits bei der Buchung (Geh- und Stehbehinderungen, Kinderwagen, Kleinkinder, Menschen mit Einschränkungen…) Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt oder erst zu Beginn der Führung erfolgt, können Leistungseinschränkungen ohne Anspruch auf Honorarminderung die Folge sein.

15) Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung der vereinbarten Leistung und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

Über die Mitgliedschaft im Gästeführerverein Jena und damit im Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. bestehen eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung.

16) Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17) Gerichtsstand

Für Klagen gegen den GF gilt der Gerichtsstand Jena. Ansonsten finden die allgemein geltenden Regeln Anwendung.

18) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.